Privatzahler
Sie sind privat versichert?
Dann werden Ihnen die Kosten der Behandlung gemäß Ihres Tarifes erstattet.
Erkundigen Sie sich aber bitte vorher genau bei Ihrer Versicherung / Beihilfe welche Leistungen in welchem Rahmen erstattet werden.
Gesetzlich Versicherte Patienten erhalten eine Kostenrückerstattung für Leistungen, sofern sie eine Zusatzversicherung für Heilpraktiker abgeschlossen haben.
Abgerechnet wird nach der GebüH für Heilpraktiker oder GebüTh für Physiotherapie. Grundsätzlich gilt: Vertragspartner des Heilpraktikers ist der Patient und nicht seine Krankenkasse.
Die Kosten sind sowohl für Selbstzahler als auch für Privatversicherte im Anschluss an die Behandlung zu entrichten. Sie können danach zwecks Erstattung die Rechnung bei ihrer Kasse (Privat/Beihilfe/Zusatzversicherung) einreichen.
Die Dauer der einzelnen Behandlungen kann variieren. Als Richtwert gilt:
Je nach Diagnose und Behandlung können Zeiten und Preise variieren. Sprechen Sie mich an.
Vielen Dank - Can Kirsch